Unser aktuelles Thema
Karl-Arnold-Straße in Gillrath: Im gesamten Ort Tempo 30 – oder wie kann man den Verkehr und die damit verbundene Lärmbelästigung vermindern?
Die Karl-Arnold-Straße am Ortseingang aus Richtung Geilenkirchen.
Der stetig zunehmende Verkehrslärm reduziert zunehmend die Wohn- und Lebensqualität in Gillrath. Immer mehr Stimmen der Bewohner werden laut, etwas gegen die Lärmbelästigung zu unternehmen.
Worum es geht:
Die Bewohner der Karl-Arnold-Str. in Gillrath müssen seit Jahren immer mehr Verkehr und auch die damit verbundene Lärmbelästigung ertragen. Die versprochene Entlastung durch den Bau der B56N ist inzwischen verpufft oder war erst gar nicht festzustellen. Mittlerweile fahren immer mehr PKW und Schwerlastzüge durch den Ort. Seitdem die Ortsumgehung um Gangelt fertiggestellt wurde, stellt man fest, dass noch mehr LKW durch den Ort fahren; anscheinend kann man so viele km und Geld für die Straßenmaut einsparen.
Um den Verkehr zu reduzieren, sollte man die Durchfahrt durch Gillrath für einige Verkehrsteilnehmer möglichst unattraktiv machen. z.B.:
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durch eine komplette Tempo-30 Zone auf der KA-Str.
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durch das Sperren für bestimmte Kraftfahrzeuge (z.B. alle LKW > 7,5t)
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durch ?????
Durch diese Maßnahmen gelingt es vielleicht, dass sich einige Verkehrsteilnehmer doch für den Umweg über die B56N entscheiden.
Bei Tempo 30 kommt hinzu, dass der Lärmpegel um bis zu 4 dB(A) abgesenkt wird. Einige Studien weisen darauf hin, dass bei Tempo 30 niedrigere Maximalpegel und deutlich geringere Pegelschwankungen auftreten als bei Tempo 50.
Mit diesem Beitrag möchten wir eine Diskussion starten, um die Meinung der Gillrather Bürger (insbesondere der Anwohner der KA-Straße) zu erfahren.
Sachliche Vorschläge zum Thema erbitten wir per Email an
Artikel aus der AZ vom 1.3.2019
Geschwindigkeitsniveau gesenkt
Verkehrsberuhigung in Gillrath zeigt Wirkung
GEILENKIRCHEN-GILLRATH. In den vergangenen Jahren waren die Verkehrsverhältnisse in Gillrath immer wieder Thema bei Anwohnern und politischen Vertretern. Bemängelt wurde unter anderem die Verkehrsdichte, die gefahrene Geschwindigkeit und nicht zuletzt die fehlende sichere Möglichkeit für Anwohner, die viel befahrene Straße zu überqueren.
Durch den Einbau von Querungshilfen und regelmäßige Messungen durch den Kreis wurden zwar einige Verbesserungen erreicht.
Vor Ort Ergebnisse vorgestellt
Gleichwohl haben die politischen Vertreter aus Gillrath zusammen mit Bürgermeister Georg Schmitz nunmehr zu einem Ortstermin eingeladen. Dieser Einladung folgten Landtagsabgeordneter Bernd Krückel, Landrat Stephan Pusch und Heinz Winkens vom Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg.
Anlässlich dieses Ortstermins wurden zunächst die Daten der aktuellen Verkehrsdatenerhebung für den Zeitraum der Messungen November/Dezember 2018 vorgestellt und erläutert. Beim Abgleich mit den Daten aus dem Zeitraum Februar/März 2018 war festzustellen, dass im Bereich des Messpunktes Ortsausgang Richtung Geilenkirchen 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer nicht schneller fahren als 51 km/h (vorher waren es 67 km/h), am Messpunkt im Bereich der Kirche jetzt 46 km/h (vorher wurden hier 62 km/h ermittelt) und am Messpunkt Haus-Nr. 123 jetzt 56 km/h (zuvor waren es in diesem Bereich 55 km/h).
Somit lagen die aktuellen Werte zum Teil deutlich unter den früher gemessenen. Dies zeigt, dass sich das Geschwindigkeitsniveau nach Aus- und zum Teil Umbau der Strecke gebessert hat, aber auch die häufigen Kontrollen durch die Messwagen des Ordnungsamtes des Kreises Wirkung zeigen.
Kontrollen weiter beibehalten
Bei dem Ortstermin waren sich die Politiker einig, dass diese Kontrollen beibehalten und möglichst noch verstärkt durchgeführt werden sollen. Die Stadt Geilenkirchen erklärte sich zudem bereit, mehrere Verkehrsdatenerhebungsgeräte anzuschaffen, die dem Fahrzeugführer direkt die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen und somit einen erzieherischen Effekt bewirken sollen.
Diese Geräte sollen dann im ständigen Wechsel, alle zwei bis drei Wochen, an verschiedenen Standorten im Bereich der Karl-Arnold-Straße aufgehängt werden, um einen Gewöhnungseffekt zu verhindern.
Auf Bitten von Landrat Pusch hat sich die Kreissparkasse zwischenzeitlich bereit erklärt, für die Stadt Geilenkirchen drei dieser Messgeräte im Wege des Sponsorings anzuschaffen.
Von den örtlichen Vertretern wurden weiterhin zusätzliche Querungshilfen im Bereich der Bushaltestellen zwischen Haus-Nr. 23 und 226 vorgeschlagen. Die Beteiligten mussten am eigenen Leibe feststellen, dass gerade in Zeiten des Berufsverkehrs im vorgenannten Bereich eine Querung der Fahrbahn aufgrund des erheblichen Fahrzeugverkehrs schwierig ist.
Deshalb sollte hier Schulkindern, älteren Personen oder gehbehinderten Mitbürgern eine leichtere Querung zum Erreichen der jeweiligen Bushaltestelle ermöglicht werden. Bernd Krückel und die Verantwortlichen des Kreises sagten dem Bürgermeister hierzu die nötige Unterstützung bei einem erneuten Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu.
Die politischen Vertreter aus Gillrath zeigten sich mit dem Besuch der überörtlichen Repräsentanten zufrieden.
Helmut Gerads (Bürgerliste) und Armin Leon (CDU) erklärten übereinstimmend: „Wir sind froh, dass die Stadt und der Kreis bereit sind, Maßnahmen umzusetzen, die die Verkehrsbelastung reduzieren und damit die Menschen in Gillrath entlasten."
Weitere Maßnahmen im Blick
Gleichzeitig schlossen sie die Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vor Ort nicht aus. Hierzu soll erst einmal ein Meinungsbild in der Gillrather Bevölkerung eingeholt werden.
Unser Ortsvorsteher Helmut Gerads hat uns auf Anfrage am 22.10.21 folgendes mitgeteilt:
Nach den Herbstferien wird eine Verkehrszählung durch den Kreis Heinsberg durchgeführt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld unseren Ortsvorsteher Helmut Gerads zu einer Besprechung der Ergebnisse zu sich einladen. Im Anschluss an diese Besprechung, wird die Auswertung der Verkehrszählung allen Gillrather Bürgern durch ein Informationsschreiben zugestellt. Die Bürgermeisterin wird mit den vorliegenden Zahlen vom Kreis Heinsberg erneut Kontakt mit Straßen-NRW aufnehmen. Auch Herr Gerads wird sich dann wieder um einen Termin bei Straßen NRW bemühen. In den geplanten Gesprächen werden selbstverständlich auch die verschiedenen Vorschläge aus der Bevölkerung vorgetragen. Über die Ergebnisse der Gespräche mit Straßen-NRW wird die Bevölkerung informiert werden und im Anschluss soll eine informative Bürgerversammlung geplant werden.
Hier eine weitere Info vom 14.3.22
Im November 2021 hat der Kreis Heinsberg an insgesamt fünf Messstellen auf der L 47(Karl-Arnold-Straße) und den Zubringerstraßen (K3) eine Verkehrszählung in der Ortslage Gillrath durchgeführt. Inzwischen wurden die ausgewerteten Messergebnisse im Ausschuss des Kreises für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel präsentiert und mit den Ergebnissen der seinerzeit im Dezember 2018 durchgeführten Messungen verglichen. Es wurde festgestellt, dass zwar der Pkw-Verkehr abgenommen (natürlich befanden wir uns im Lockdown wegen Corona), der Lkw-Verkehr jedoch deutlich zugenommen hat. Die Eröffnung der B 56 n hat damit offenbar nicht zu einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs durch Gillrath geführt.
Die Ergebnisse der Messungen bzw. die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen wurden bereits mit unserer Bürgermeisterin besprochen. Es ist nun eine Kontaktaufnahme mit dem Straßenverkehrsamt und mit Straßen.NRW geplant, um zu klären, ob vor Ort umsetzbare Möglichkeiten zur Reduzierung des Schwerlastverkehrs bestehen.
Über die Ergebnisse dieser Gespräche halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld
Ortsvorsteher Helmut Gerads
13.05.2022, Gespräch bei Straßen.NRW
TOP: Durchgangsverkehr L 47 Gillrath
In einem gemeinsamen Termin bei Straßen.NRW in Mönchengladbach, an dem für die Stadt Geilenkirchen die Bürgermeisterin, der technische Beigeordnete, der Leiter des Tiefbauamtes und der Ortsvorsteher von Gillrath teilgenommen haben, wurde ausführlich über das Ergebnis der Verkehrszählung des Kreises aus November 2021 gesprochen. Für die Stadt Geilenkirchen wurde deutlich gemacht, dass die nun auch offiziell dokumentierte Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der L 47 für die Anwohner unerträglich sei. Es sei dringend erforderlich, nach Möglichkeiten einer Entlastung zu suchen.
Die Vertreter von Straßen.NRW sahen im Wesentlichen keine Entlastungsmöglichkeiten. Als Landesstraße sei es gerade die Bestimmung der L 47, möglichst viel Verkehr aufzunehmen. Ein LKW-Verbot komme für die Straße daher keinesfalls in Frage. Die Straßen.NRW vorliegenden Zahlen in Bezug auf Unfälle würden auch nicht darauf schließen lassen, dass es vor Ort Probleme mit der Sicherheit und Leichtigkeit des überregionalen Verkehrs gäbe. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h komme auch nur in den Bereichen in Frage, in denen sich vor Ort besondere Gefährdungsbereiche ergeben würden. Das sei auf dieser Strecke lediglich der Fall im Bereich der Querungshilfe für Schul- und Kindergartenkinder.
In Erwägung gezogen wurde schließlich jedoch noch eine weitere Querungshilfe vor dem Hintergrund, dass inzwischen der Kapellenwanderweg die L 47 kreuzt. Diese neue Situation vor Ort war den Vertretern von Straßen.NRW bisher nicht bekannt.
Ebenfalls diskutiert wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Verkehr, der aus Richtung Stahe kommend in die Ortschaft hineinfährt.
Weiter wurde der Vorschlag einer Geschwindigkeitsbegrenzung in den Abend- und Nachtstunden besprochen. Die Vertreter von Straßen.NRW standen diesem grundsätzlich ablehnend gegenüber, mussten jedoch eingestehen, dass dieser Vorschlag jedenfalls dann weiterzuverfolgen wäre, wenn Lärmmessungen entsprechende Belastungen ergeben würden.
Abschließend hat man sich darauf verständigt, zu den angesprochenen Möglichkeiten, die evtl. eine kleine Entlastung bringen könnten, weiterhin im Gespräch zu bleiben. Die Vertreter von Straßen.NRW wurden insoweit zu einem Termin vor Ort eingeladen.
Wann dieser nächste Termin stattfindet, wird zwischen den Häusern noch abgestimmt.
gez. Ritzerfeld
Bürgermeisterin
Das Foto zeigt (von links nach rechts): Ortsvorsteher Helmut Gerads, Landrat Stefan Pusch, Peter Krückels und Manfred Schumacher beim Termin am 20.9.22 in Gillrath in Höhe der Kirche
Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und Bürgerliste im Rat der Stadt Geilenkirchen: Verkehrssituation Gillrath
21.9.22
Wie bereits bekannt, hat sich die Verkehrssituation in Gillrath auf der Karl-Arnold-Str. (L47) zum Nachteil für die Bewohner verändert. Eine Verkehrszählung im November letzten Jahres hat ergeben, dass der LKW-Verkehr um ca. 30% zugenommen hat.
Beim PKW-Verkehr wurde trotz der schon seit einigen Jahren fertiggestellten B56n keine signifikante Reduzierung festgestellt.
Die Lärmbelästigung durch den angestiegen Schwerlastverkehr ist für die Anwohner der Karl-Arnold-Straße eine schwere Belastung. Außerdem ist es für die Bürger eine unzumutbare Gefahr die Straße zu überqueren. Selbst die vorhandenen Querungshilfen können nur zum Teil dieses Problem lösen, da sie für den Fußgänger keinen Vorrang einräumen.
Während des Berufsverkehrs früh morgens und abends ist es fast nicht möglich die Straße ohne lange Wartezeiten zu überqueren.
Aus diesem Grund trafen sich am Dienstag dem 20.9.2022 in den frühen Morgenstunden Vertreter der CDU Fraktion ( Manfred Schumacher, Peter Krückels) und der Bürgerliste ( Christian Kravanja, Helmut Gerads) mit dem Landrat Herrn Stefan Pusch um sich die Situation noch einmal vor Ort anzusehen und über das weitere Vorgehen zu beraten.
An der Querungshilfe unmittelbar an der Kirche konnte dabei beobachtet werden, wie eine junge Frau mit Kinderwagen vom vorbeifahrenden Verkehr vollkommen ignoriert wurde und sehr lange warten musste bis sie die Verkehrsinsel in der Mitte der Straße erreichen konnte.
Hier könnten die schon seit langer Zeit geforderten Zebrastreifen deutlich Abhilfe schaffen.
Gemeinsam mit Herrn Landrat Pusch wurde vereinbart, beim Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) mehrere Maßnahmen einzufordern:
Die Fraktionen der CDU und Bürgerliste werden Straßen.NRW beim angekündigten Vor-Ort-Termin unter anderem den Vorschlag unterbreiten, die vorhanden Querungshilfen mit Zebrastreifen zu versehen, um hier einen klaren Vorrang für die Fußgänger zu erreichen.
Außerdem soll noch eine weitere Querungshilfe im Kreuzungsbereich „Auf der Weide“ gefordert werden, da hier der Kapellenweg die Bundesstraße kreuzt. Die Frequentierung von Wanderern hat an dieser Stelle deutlich zugenommen.
Des Weiteren wird Straßen.NRW vorgeschlagen, auf der L47 zwischen Ortsausgang Stahe und Ortseingang Gillrath eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Km/h einzuführen. Bisher gilt für diese kurze Wegstrecke keine Geschwindigkeitsbegrenzung, was regelmäßig dazu führt, dass mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit in den Ort Gillrath eingefahren wird.
Herr Landrat Pusch hat den Fraktionen der CDU und Bürgerliste zugesichert, sie bei allen Vorschlägen in Richtung Straßen.NRW zu unterstützen.
Ein Artikel aus der Aachener Zeitung vom 23.9.22.
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Dezernat II
Amt 63
26.10.2022
Vermerk:
Vor-Ort-Termin mit Straßen NRW am 25.10.2022 an der L 47 Teilnehmer:
Herr Veen (Straßen.NRW)
Herr Henneken (Straßen.NRW)
Herr Hohenforst (Straßen.NRW)
Herr BG Scholz Herr AL Wirtz
Herr Pütz (städt. Behindertenbeauftragter)
Herr Gerads (Ortsvorsteher Gillrath, Bürgerliste)
Herr Krückels (Ratsmitglied aus Hatterath, CDU)
Herr Schumacher (Fraktionsvorsitzender CDU) Unterzeichnerin
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Das Treffen begann um 8 Uhr und zeigte die übliche Verkehrsdichte in den Morgenstunden.
Zunächst wurde der Kreuzungsbereich Auf der Weide/Karl-Arnold-Str./Hahnweg in Augenschein genommen. Den Vertretern von Straßen.NRW wurde verdeutlicht, dass infolge der Einbindung dieses Bereiches in den neu geschaffenen Kapellenwanderweg ein neues Gefahrenpotential durch kreuzende Fußgänger/Wanderer besteht. Es wurde die Möglichkeit einer Querungshilfe diskutiert. Da nach den aktuellen technischen Vorgaben die Straßenbreite für die Errichtung einer Querungshilfe nicht ausreicht, wurden andere Möglichkeiten zur Entschleunigung des Verkehrs an dieser Stelle diskutiert. In Betracht käme nach Angaben der Vertreter von Straßen.NRW die Einrichtung einer Fahrbahnverengung vor dem Bereich der Einmündung in die Straße Auf der Weide aus Richtung Stahe kommend. Das setzt jedoch die Erfüllung diverser Voraussetzungen voraus, u. a. die förmliche Beteiligung unserer Straßenverkehrsbehörde und der Kreispolizeibehörde sowie eine ausreichende schriftliche Begründung der Erforderlichkeit. Des Weiteren sollen die aktuellen Verkehrszahlen seitens Straßen.NRW insoweit noch einmal geprüft werden. Auch müssen die Verkehrsintensität und das Fußgängeraufkommen an den Wochenenden betrachtet werden. Das bedeutet, dass insoweit noch einige Unterlagen beigebracht werden müssen. Jedoch waren alle Beteiligten an Ort und Stelle der Auffassung, dass hier gute Chancen für eine entsprechende Umsetzung gegeben sind. Diskutiert wurde auch, zunächst eine - schneller umsetzbare - provisorische Fahrbahnverengung mit Barken und Markierungen zu schaffen, um zu testen, wie sich eine solche Verengung in der Praxis auswirkt.
Des Weiteren bestätigten auch die Vertreter von Straßen.NRW die Sinnhaftigkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung von Stahe aus kommend bis zum Ortseingang Gillrath fortzuführen, um so zu erreichen, dass die Einfahrt in die Ortslage mit einer moderateren Geschwindigkeit erfolgt. Hier wurde bereits im Termin zugesagt, die Beschilderung entsprechend zu ändern.
Zuletzt wurde die barrierefreie Querungshilfe im Bereich der Kirche/Birgdener Straße in Augenschein genommen. Diskutiert wurde eine Verbesserung der Möglichkeit, in diesem Bereich die Straße zu überqueren. Letztlich wurde von Straßen.NRW in Aussicht gestellt, die Möglichkeit der Aufbringung eines Zebrastreifens noch einmal genauer zu prüfen. Seitens der Stadt Geilenkirchen wurde für den Fall einer Umsetzung praktische Unterstützung zugesagt. Im 1. Schritt wird seitens der Stadt Geilenkirchen mit Hilfe der NEW die Beleuchtungssituation und der ggf. erforderliche zusätzliche Bedarf für die Ausleuchtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) geprüft. Im nächsten Schritt ist auch hier eine Begründung für die Anlegung des FGÜ zu formulieren. Eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde ist nach erfolgter Prüfung zu veranlassen.
Im Ergebnis hat das Gespräch letztlich einen sehr konstruktiven Verlauf genommen. Herr Landrat Pusch konnte aufgrund anderer Termine nicht an dem Gespräch teilnehmen und hatte seine Teilnahme entschuldigen lassen. Es wurde jedoch seitens der städtischen Vertreter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch seitens des Kreises jede Maßnahme begrüßt und unterstützt wird, die zu einer Verbesserung der Situation vor Ort führt.
Abschließend wurde vereinbart, ergänzende Informationen, Unterlagen und Beteiligungen zu übersenden bzw. vorzunehmen. Hiernach wird Straßen.NRW sodann eine verbindliche schriftliche Rückmeldung an die Stadt zu den Möglichkeiten der Umsetzung der vor Ort diskutierten Maßnahmen geben.
Des Weiteren wurden den Vertretern von Straßen.NRW zwei Schreiben von Gillrather und Hatterather Bürgern zu Informationszwecken und zur Verdeutlichung des aktuellen Engagements der BürgerInnen vor Ort überreicht.
gez. Ritzerfeld, BMin
Die ersten Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms auf der Karl-Arnold-Straße sind erfolgt.
Gillrath 10.6.2023
Bereits Anfang Mai wurden die Fahrbahnverengungen auf der Karl-Arnold-Str. am Ortseingang, von Stahe kommend, installiert. Diese sollen dafür sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer beim Rein- bzw. Rausfahren aus Gillrath ihre Geschwindigkeit anpassen müssen.
Ende Mai wurde auch die Fußgängerüberquerung der Karl-Arnold-Straße in Höhe der Kirche mit einem Zebrastreifen, Warnschildern und einer Beleuchtung fertiggestellt. Ab sofort ist an dieser Stelle ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man Fußgänger nicht überqueren lässt.
Information über die Erstellung eines Lärmaktionsplans (Stufe IV) für die Stadt Geilenkirchen
Auszug aus der Informationsvorlage
In der Sitzung des Bauausschuss der Stadt Geilenkirchen am 29.8.23 wurden die Mitglieder darüber informiert, dass die Stadt Geilenkirchen verpflichtet ist, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Betroffen ist die Stadt Geilenkirchen gemäß den Lärmkarten für das Land Nordrhein-Westfalen
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entlang der Bundesstraße B 56/221
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im Verlauf der Karl-Arnold-Straße (L 47/Ortsdurchfahrt Gillrath) und
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für ein Teilstück des Berliner Rings (Innenstadt)
Die Lärmkarten beziehen sich grundsätzlich nur auf den Straßenverkehrslärm. Lärm, der durch Flugverkehr oder die Eisenbahn entsteht, muss separat durch die jeweiligen Betreiber (hier Flugplatz Teveren, Deutsche Bahn) untersucht werden und ist nicht Bestandteil der kommunalen Untersuchungen.
Ziel und Zweck eines Lärmaktionsplanes ist es aufzuzeigen, wie Anwohner, die über das zulässige Maß hinaus durch Verkehrslärm beeinträchtigt sind, durch geeignete Maßnahmen (bspw. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Durchfahrts- oder Nachtfahrverbote, bauliche Veränderungen) entlastet werden könnten.
Die Erstellung der Lärmaktionspläne wird durch die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg im Rahmen der Kommunalaufsicht überwacht.
Die Stadt Geilenkirchen hat bereits ein geeignetes Büro mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans der Stufe 4 beauftragt und wird in Kürze die Arbeiten zur Erstellung dieses Planwerks aufnehmen. Bestandteil des Aufstellungsverfahrens wird auch eine Bürger- und Öffentlich-keitsbeteiligung sein.
Umgebungslärmkarte der L47 (Karl-Arnold-Str.) durch Gillrath
Auf der Umgebungslärm-Kartierung vom „Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW“ kann man feststellen, dass beim gesamten Straßenverlauf der Karl-Arnold-Straße in Gillrath ein 24-Stunden-Lärmpegel von >75dB erreicht wird
Eine der Grundvoraussetzungen für eine Lärmsanierung im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW ist, dass der "Beurteilungspegel" einen der maßgeblichen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschreitet. Für Kern-, Dorf- und Mischgebiete liegen die maßgeblichen Werte tagsüber bei 66 dB(A) und nachts bei 56 dB(A). Diese werden in Gillrath aber mit mehr als 75dB wesentlich überschritten.
Lärmaktionsplan (1.12.23)
Die EU will nun gegen den Lärm in Städten und Gemeinden in ganz Europa vorgehen. Deshalb verpflichtet sie alle Kommunen, in denen Lärmkarten existieren, Lärmaktionspläne aufzustellen. Dazu gehört auch Geilenkirchen.
Auf der Lärmkarte für Geilenkirchen, die das NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr erstellt hat, sind Hauptverkehrsstraßen erfasst, deren Anwohner besonders betroffen sind, darunter ist auch die Ortsdurchfahrt von Gillrath (Karl-Arnold-Straße zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Gangelt).
Auf dem Weg zum Lärmaktionsplan sind ab diesem Freitag die Bürger gefragt. Bis zum 5. Januar 2024 können sie über die Seite der Stadt Geilenkirchen unter der Rubrik Aktuelles auf das Online-Portal des Landes gelangen und auf der Karte der Stadt Geilenkirchen einen Marker mit einem entsprechenden Kommentar setzen.
Hier der direkte Link:
https://beteiligung.nrw.de/portal/geilenkirchen/beteiligung/themen/1004850
Das Verfahren funktioniert ähnlich wie der Mängelmelder oder die Beteiligung zum Mobilitätskonzept. Mögliche Vorschläge für die auf der Lärmkarte aufgeführte Karl-Arnold-Straße wären beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung, bauliche Maßnahmen wie ein Kreisverkehr oder Zebrastreifen, ein Nachtfahrverbot oder das Anbringen von Flüsterasphalt . Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch Veränderungen die Anwohner von Lärm entlastet werden könnten.
Wie geht es dann weiter: Die Stadt ergreift nach der Auswertung keine Maßnahmen. Nur der Straßenbaulastträger, also Land oder Bund, können die Maßnahmen umsetzen. Nachdem die Bürger befragt worden sind, geht ein Lärmaktionsplan-Entwurf an die Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sind auch deren Vorstellungen berücksichtigt, beschließt der Stadtrat über den Entwurf, bevor er über das Land an die EU geht.
Ein Artikel aus der Aachener Zeitung vom 1.12.23.
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Der erste Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Geilenkirchen für den Ortsteil Gillrath
Nach der Auswertung der 1. Bürgerbeteiligung, die vom 01.12.2023 bis zum 05.01.2024 erfolgt ist, hat die Stadt Geilenkirchen den Entwurf zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, die vom 22.4.24. – 24.5.24 stattfindet.
Hier der die Ergebnisse aus dem Lärmaktionsplan für Gillrath:
3.2.4 Abschnitt L47, Karl-Arnold-Straße
Der kartierte Abschnitt umfasst den rund 2,6 km langen Abschnitt der L47, Karl-Arnold-Straße zwischen dem Anschluss an die B56 und der Stadtgrenze nach Gangelt. Mit Ausnahme des außerorts liegenden, östlichsten Teilabschnitts zwischen der B56 und ca. 150 m östlich der Einmündung Kolpingweg verläuft die L47 in der Ortsdurchfahrt Gillrath. Bis 2017 war die Strecke als Bundesstraße B56 gewidmet, die Umwidmung zur Landesstraße erfolgte nach Fertigstellung der nördlich parallel verlaufenden B56n.
Abbildung 9: Abschnitt L47, Karl-Arnold-Straße (Ist-Zustand)
Quelle: Lärmkartierung © LANUV | Kartengrundlage © Geobasis.NRW
Die etwa 2,0 km lange Ortsdurchfahrt Gillrath ist beidseitig angebaut; insbesondere im Bereich zwischen den Einmündungen der K3, Birgdener Straße und der Marienstraße ist geschlossene Bebauung vorhanden, die bis an den Gehweg heranrückt. Über die unmittelbare Randbebauung
hinaus liegen auch Gebäude der abzweigenden bzw. parallel zur L47 verlaufenden Straßen im Einflussbereich der kartierten Lärmemission. Es gilt die nach StVO innerorts zulässigeHöchstgeschwindigkeit von 50 km/h, im Bereich der Einmündung Blasiusstraße und der dortigen Fußgängerquerung ist die zulässige Geschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen auf 30 km/h begrenzt.
Abbildung 10: Straßenräumliche Situation L47, Karl-Arnold-Str. im heutigen Zustand
Oben links: Ortseinfahrtbereich aus Richtung Geilenkirchen
Oben rechts: Ortsdurchfahrt mit geschlossener Randbebauung (Birgdener Str. – Marienstr.)
Unten links: Bereich mit vorhandener Geschwindigkeitsreduzierung (Höhe Blasiusstr.)
Unten rechts: Ortseinfahrt aus Richtung Gangelt
Auf den Abschnitt L47, Karl-Arnold-Straße entfallen mit ca. 400 Personen rund 30 % der im Stadtgebiet von Lärmemissionen aus Straßenverkehrslärm von LDEN > 55 dB(A) betroffenen Personen. Davon erfahren rund 200 Personen Pegel von LDEN > 65 dB(A) und 76 Personen Pegel von LDEN > 70 dB(A). Insofern stellt der Abschnitt einen Schwerpunkt der Maßnahmenuntersuchung dar. Die Lärmkennziffer LKZ bezogen auf LDEN liegt in weiten Teilen der Ortsdurchfahrt zwischen 100 und 400, im Mittel über den gesamten Abschnitt ergibt sich ein Wert von 180. Im Nachtzeitraum (LNight) liegt die Lärmkennziffer im Mittel bei 115, maximal wird ein Wert von
240 erreicht.
Bauliche Schallschutzanlagen wie z.B. Lärmschutzwände scheiden innerhalb der Ortsdurchfahrt schon aus städtebaulichen Gründen aus. Daher ist eine Minderung der Lärmemission der L47 vorrangig über verkehrsrechtliche Maßnahmen bzw. bauliche Maßnahmen an der Fahrbahnoberfläche erreichbar. Unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in diesem Zusammenhang die folgenden Maßnahmen betrachtet (siehe auch Abbildung 11):
▪ VAR1: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Nachtzeitraum (22-06 Uhr)
▪ VAR2: Durchfahrtverbot für Lkw > 3,5 t (außer Anlieger)
▪ VAR3: Kombination der Maßnahmen VAR1 und VAR2
▪ VAR4: Fahrbahnerneuerung mit Lärmoptimiertem Asphalt
Bei dem o.g. Grad der Betroffenheit von Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) erscheinen verkehrsrechtliche Maßnahmen (VAR1 bis VAR3) als gerechtfertigt, da zumindest in Teilbereichen eine Überschreitung der als Zumutbarkeitsgrenze anerkannten Immissionsgrenzwerte der 16. BIm-
SchV (siehe Kapitel 1.4) zu erwarten ist. Insbesondere das Vorliegen von Pegeln von LDEN > 70 dB(A), die Lärmpegel im Bereich der Grenze der Gesundheitsgefährdung erwarten lassen, bestätigt diese Einschätzung.
Abbildung 11: Untersuchte Varianten im Abschnitt L47, Karl-Arnold-Straße
Die Anordnung von Tempo 30 im Nachtzeitraum erscheint insbesondere für den am stärksten betroffenen Abschnitt zwischen den Einmündungen K3, Birgdener Straße und Blasiusstraße19 verhältnismäßig. In VAR1 wurde daher die Maßnahme in dem genannten Bereich betrachtet.
Bei Umsetzung der Maßnahme kann die Zahl der Einwohner, die von Pegeln LDEN > 70 dB(A) betroffen sind, um 22 Personen reduziert werden. Über alle bewerteten Pegelbereiche ergibt sich eine Reduzierung der Lärmschadenskosten von rund 5.000 € / a (vgl. Tabelle 4). Im Nachtzeitraum
ergibt sich insbesondere eine Reduzierung im Pegelbereich von 60…65 dB(A).
Ein Durchfahrtverbot für den ortsfremden Schwerverkehr (VAR2) war eine der häufigsten Anregungen aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und wird seit Verkehrsfreigabe der B56n auch unabhängig von der Lärmaktionsplanung diskutiert. Dabei wird auch vermutet, dass Lkw-Fahrer die mautpflichtige B56n über die „alte B56“ und damit u.a. durch die OD Gillrath im Zuge der mautfreien L47 umgehen.
Eine überschlägliche Bewertung unter Anwendung eines bei IVV vorhandenen Verkehrsmodells ergab, dass bei der Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbots auf der L47 zwischen dem Anschluss B56 und der Ortsumgehung Gangelt etwa 75 % des heute über die L47 verlaufenden Lkw-Verkehrs verlagert werden kann. Dies entspricht rund 650 Lkw pro Tag (DTV), ein Großteil davon im Bereich der Last- und Sattelzüge (Lkw2).
Mit der Verlagerung kann eine Entlastung sowohl der Ortsdurchfahrt Gillrath erreicht werden, die Zahl der von Pegeln LDEN > 55 dB(A) betroffenen Einwohner sinkt um 40 Personen, wobei insbesondere eine Reduzierung der von Pegeln LDEN > 70 dB(A) betroffenen Personen erreicht werden kann. Damit ergibt sich eine Reduzierung der Lärmschadenskosten von rund 19.500 €.
Es ist jedoch zu beachten, dass durch das Durchfahrverbot auch Mehrbelastungen auf anderen, ebenfalls von der Lärmkartierung betroffener Strecken (u.a. die B56), zu erwarten sind.
Abbildung 12: Umleitungskonzept für mögliches Lkw-Durchfahrtsverbot L47
Quellenvermerk: © Geobasis.NRW / (www.tim-online.nrw.de)
Datenlizenz Deutschland (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbots erfordert eine großräumige Beschilderung zur Umlenkung des Schwerverkehrs. Ein mögliches Umleitungskonzept zeigt Abbildung 12. Die Maßnahme erfordert eine detaillierte Planung in enger Abstimmung mit allen betroffenen Straßenbaulastträgern (Autobahn GmbH, Straßen.NRW, Kreis Heinsberg, ggf. niederländische Behörden), den zuständigen Straßenverkehrsbehörden sowie der ebenfalls betroffenen Gemeinde Gangelt. Daher ist das dargestellte Konzept als erste Entwurfsskizze zu verstehen. Im Rahmen der detaillierten Planung wären auch die Verkehrsverlagerungen in andere Straßenräume zu ermitteln und zu bewerten.
Eine Kombination des Lkw-Durchfahrtsverbots mit der Geschwindigkeitsbegrenzung im Nachtzeitraum (VAR3) lässt eine weitere Reduzierung der von Lärmemissionen betroffenen Personen erwarten; insbesondere wird die Betroffenheit von Pegeln LDEN > 70 dB(A) bis auf wenige Personen
reduziert. Die Lärmschadenskosten reduzieren sich gegenüber dem Istzustand um rund 24.400 € / a.
Durch die in VAR4 betrachtete Fahrbahnerneuerung mit lärmtechnisch optimiertem Asphalt (LOA) kann eine Reduzierung der Zahl der von Lärmpegeln LDEN > 55 dB(A) betroffenen Einwohner um 47 Personen erreicht werden, die Anzahl der betroffenen Einwohner in den Pegelbereichen LDEN > 70 dB(A) kann bis auf einzelne Personen reduziert werden. Die Reduzierung
der Lärmschadenskosten beträgt rund 28.200 € pro Jahr.
In Tabelle 4 sind die Wirkungen der vier untersuchten Varianten gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass sowohl die verkehrsrechtlichen Maßnahmen, hier insbesondere in der Kombination des Lkw-Durchfahrtverbots mit der Geschwindigkeitsreduzierung im Nachtzeitraum (VAR3), als auch die Fahrbahnerneuerung (VAR4) eine Verbesserung in ähnlicher Größenordnung erwarten lässt. Insofern sind beide Maßnahmen als wirksam und empfehlenswert zu bewerten. Grundsätzlich wäre auch eine Kombination beider Maßnahmen denkbar.
Tabelle 4: Betroffene Einwohner im Abschnitt L47, Karl-Arnold-Str. nach Lärmpegelbereichen (LDEN) und Lärmschadenskosten
Wie geht es jetzt weiter?
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.4.24. – 24.5.24 haben Sie die Gelegenheit, Ihre Stellungnahme, Anregungen und Hinweise zum ersten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Geilenkirchen einzubringen.
Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen.
Und so können sie Ihre Anmerkungen abgeben:
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Rufen Sie sich den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Geilenkirchen sowie die Anlagen auf (externer Link).
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Klicken Sie auf den Button "Ihre Stellungnahme" nach dem Text. auf der externen Webseite
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Teilen Sie Ihre Meinung in dem sich öffnenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.
Wie geht es dann weiter?
Die Anmerkungen werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.